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DF Segelanweisungen

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RG AustriaDF Segelanweisungen

 Segelanweisungen Titel

  1. Segelregeln
  2. Klassenregeln
  3. Mitteilungen an Teilnehmer
  4. Änderungen der Segelanweisungen
  5. Beginnzeiten
  6. Regattagelände
  7. Der Kurs
  8. Proteste und Entlastungen
  9. Der Start
  10. Abbruch eines Laufes
  11. Wertung
  12. Risiko
  13. Versicherungsschutz

 

1 Segelregeln

1.1

Die Regatten dieser Klasse werden nach den Segelregeln der ISAF 2013-2016 ausgetragen. Einzige Ausnahme sind Bojenberührungen die erlaubt sind.

1.2

Alle Segler sind zu fairem Sportlichem Verhalten angehalten.

1.3

Alle Teilnehmer müssen aus Versicherungstechnischen Gründen Mitglied des AÖSMV sein.

2 Klassenregeln

2.1

Alle teilnehmenden Boote müssen den DRAGON FORCE AUSTRIA Klassenregeln entsprechen, wie sie auf den Webseiten der veranstaltenden Vereine veröffentlicht wurden.

2.2

Die Boote können jederzeit vor, während und nach den Rennen überprüft werden. Eine Weigerung hat den Automatischen Ausschluss zur Folge.

2.3

Segel-Identifikation: Wie in den DRAGON FORCE AUSTRIA Klassenregeln angegeben. Die Abbildung die von der RG65 Klassenvereinigung zur Verfügung gestellt wurde ist korrekt und als Beispiel anzusehen.

3 Mitteilungen an Teilnehmer

Alle offiziellen Mitteilungen der Rennleitung an die Teilnehmer werden bei der Rennleitung am schwarzen Brett ausgehängt. (Clubhaus am Schwanensee)

4 Änderungen der Segelanweisungen

Jedwede Änderung der Segelanweisungen wird entweder am schwarzen Brett ausgehängt, durch den Startstellenleiter beim Briefing oder bei einem extra einberufenem Skipper-meeting mündlich bekanntgegeben.

5 Beginnzeiten

Die Beginnzeiten und voraussichtliche Dauer einer Veranstaltung wird in der Ausschreibung und auf den Webseiten der veranstaltenden Vereine bekanntgegeben.

6 Regattagelände

Bis auf weiteres werden alle Bewerbe auf dem Schwanensee in der WiG74 in Wien Favoriten ausgetragen.

 

7 Der Kurs

Der zu segelnde Kurs wird an der Kurstafel bei der Rennleitung ausgehängt. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird der Kurs vom Startstellenleiter bekannt gegeben und erklärt.

8 Proteste und Entlastungen

Es besteht Protestpflicht! Der Protest muss vom Startstellenleiter bestätigt und verkündet werden. Ein Prostest kann vom Startstellenleiter auch aufgehoben werden.

8.1

Nach einem Protest muss eine 360 Grad Drehung auf dem selben Schenkel erfolgen. Die Entlastung muss dem Startstellenleiter deutlich angekündigt werden. Eine Entlastung ohne Bestätigung ist ungültig und wird als nicht entlastet gewertet.

8.2

Erfolgt der Protest beim Runden einer Bahnmarke, kann die Entlastung unmittelbar nach dem Runden der Bahnmarke erfolgen.

8.3

Erfolgt ein Protest vor dem Start, kann die Entlastung sofort erfolgen.

8.4

Ein sich entlastendes Boot hat ab Beginn der Entlastung bis zu deren vollständiger Beendigung keinerlei Rechte gegenüber anderen Teilnehmern der Wettfahrt. Bis zum Einleiten der Entlastung müssen jedoch diesem Boot alle Rechte eingeräumt werden.

8.5

Erfolgt nach dreimaliger Aufforderung keine Entlastung, wird das Boot in diesem Lauf auf den letzten Platz gereiht.

 

9 Der Start

Die Rennleitung ruft zum Start auf, gefolgt von einem 1 od. 2min Signal mit Countdown bis zum Startsignal. Bei mehr als einer Startgruppe wird die Liste der aufgerufenen Starter bei der Rennleitung ausgehängt. Jeder Starter hat Eigenverantwortlich in der richtigen Gruppe zu starten. Bei Teilnahme eines Starters in der falschen  Gruppe wird dieser Lauf für den Starter ohne Möglichkeit einer Berufung oder Wiedergutmachung als DNS gewertet.

9.1 Frühstart:

Das Boot das einen Frühstart verursacht, muss hinter die Startlinie zurück Fahren und neuerlich Starten. Es hat jedoch beim zurück Fahren keinerlei Rechte gegenüber allen anderen startenden Booten. Es muss sich absolut freihalten. Sollten mehrere Boote Frühstart haben und der Startstellenleiter diese nicht eindeutig identifizieren können, wird der Start abgebrochen und neu ausgetragen.

10 Abbruch eines Laufes

10.1

Der Startstellenleiter kann einen Lauf oder die gesamte Regatta aufgrund schlechter Windverhältnisse oder plötzlich auftretendem Schlechtwetters abbrechen.

10.2

Ein Lauf kann vor der letzten Tonne auch verkürzt werden, wenn der Wind vermutlich nicht mehr ausreicht diesen Lauf fair zu beenden.

10.3

Der Lauf kann bei anhaltender Flaute oder unzureichendem Wind, der ein faires Segeln nicht mehr möglich macht, abgebrochen und neu ausgetragen werden.

10.4

Sollten beim Abbruch bereits ein oder auch mehrere Segler im Ziel sein, wird der Lauf ohne diesen Booten neu gestartet und es wird um die nachfolgenden Plätze gesegelt.

10.5

Der Lauf kann auch wegen Zeitüberschreitung abgebrochen werden

 11 Wertung

Zur Auswertung der Ergebnisse wird das von Karl Heinz Buchegger (Segelreferent AÖSMV) entwickelte Programm „Regatta“ verwendet. Es wird nach dem MSS System ( Most Simple System) abgerechnet. Nach jedem 5. Lauf gibt es ein Streichresultat. Bei Punktegleichheit entscheidet die Höhe der gestrichenen Punkte.

12 Risiko

Jeder Teilnehmer wird zur Rücksicht und Kollisionsvermeidung auf dem Wasser ermahnt. Die Teilnahme an den Rennen dieser Klasse erfolgt auf eigenes Risiko. Die Veranstalter übernehmen keine Verantwortung für Verluste oder Schäden der Teilnehmer oder deren Ausrüstung, weder vor, noch während oder nach der Regatta.

13 Versicherungsschutz

Da diese Regatta-Serie im Rahmen des AÖSMV durchgeführt wird, ist die Mitgliedschaft beim AÖSMV für Österreichische Segler verpflichtend. Ausländische Gäste sollten über deren Landesverband versichert sein oder Sie müssen selbst für adäquaten Versicherungsschutz sorgen.

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